AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen marry me -Hochzeitsagentur

§ 1. Geltungsbereich

  1. Für die Vertragsbeziehungen, Leistungen und Angebote zwischen der marry me- Hochzeitsagentur, Phoenixhof –Ruhrstraße 11a, 22761 Hamburg, vertreten durch Melanie Goldberg (nachfolgend: Agentur) und dem Kunden geltenausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur in der jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des
  2. Jede Änderung dieser Bedingungen bedarf der
  3. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur für den jeweiligen geschäftlichen Einzelfall und bedürfenebenfalls der

§ 2. Vertragsabschluss

  1. Das Beschreiben der Leistungen auf der Webseite marry-me-hochzeitsagentur.de (nachfolgend: Webseite) stellt nochkein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Kunde erhält lediglich die Möglichkeit, der Agentur eine Anfrage nach einerLeistung zu stellen.
  2. Nach dem Eingang der Anfrage bei der Agentur erhält der Kunde ein verbindliches Angebot durch die Agentur per E-Mailmit diesen AGB im
  3. Der Kunde nimmt das Angebot an, in dem er den mit dem Angebot ihm zugegangenen Vertrag unterzeichnet und an dieAgentur
  4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang des unterschriebenen Vertrages bei der Agentur wirksam Der Vertrag besteht aus dem Angebot der Agentur und dieser AGB (nachfolgend: Vertrag)
  5. Die Agentur behält sich das Recht vor, Anfragen

 

§ 3. Leistungen der Agentur 

  1. Leistungsgegenstände sind die im Vertrag beschriebene
  2. Die Agentur ist nicht Veranstalter der Hochzeit, sondern berät bei der Planung und Umsetzung der
  3. Der Kunde überwacht das Budget der Hochzeitsveranstaltung, ist jedoch nicht verantwortlich für eventuelles Überschreiten
  4. Die Agentur schuldet die sachgerechte Leistungserbringung als solche, aber nicht einen bestimmten
  5. Bestandteil der Leistungsbeschreibungen können das Angebot der Agentur und die Protokolle oder Besprechungsberichte sein, sobald eine Besprechung zwischen der Agentur und dem Kunden stattgefunden
  6. Die Agentur erbringt Leistungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen sowie eine auf die jeweilige Zielsetzung ausgerichtete Beratung und bedient sich, wenn notwendig, geeigneter Dritter zur Vertragserfüllung. Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich ein Mitbestimmungsrecht in Textform eingeräumt wurde, erfolgt die Auswahl durch die Agentur nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Effektivität im Sinne des
  7. In Krankheitsfall oder bei einem Todesfall in der Familie behält sich die Agentur vor, die vereinbarte Leistung durch eineErsatzperson mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu
  8. Erfüllungstermine sind nur verbindlich, sofern sie durch die Agentur in Textform bestätigt Die vertragsgemäßeErfüllung der Leistungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus.

 

§ 4. Zusatzkosten 

  1. Zusatzleistungen sind separat zu vergüten.
  2. Zusätzliche Arbeitsstunden der Agentur sind nach Aufwand und abhängig von Kurzfristigkeit und Termin mit einemStundensatz zwischen 30,00 und 125,00 Euro MwSt. zu vergüten.
  3. Zusatzleistungen sind Leistungen, die über die vertragliche Vereinbarung hinausgehen. Hierzu zählen auch Fahrtkosten im regionalen Raum; sie werden mit einem Kilometergeld (0,30€/km plus der jeweils gültigen Umsatzsteuer) plus Arbeitszeit inRechnung
  4. Planungsänderungen: Treffen für zusätzliche Besprechungen, zusätzliche Leistungen und zusätzliche Aufgaben beiPlanungserweiterung werden ebenso nach Arbeitszeit
  5. Für alle Zusatzleistungen kann der Kunde ein Arbeitsprotokoll erhalten, welches die Agentur dem Kunden als PDF-Dateiübermitteln
  6. Zusatzleistungen sind B.
    • Fahrtkosten und Fahrtzeiten im regionalen Raum (Kilometergeld)
    • Flugkosten
    • Übernachtungskosten (3 Sterne-Unterkünfte, WLAN, Parkplatz, Frühstück)
    • Telefonkosten (Ausland)
    • Verpflegung für die Dauer des Einsatzes an Veranstaltungstagen oder50€/Person/Veranstaltungstag
    • Porto/Versandkosten
    • Arbeitszeit für Termine wie B. zusätzliche Besprechungen.
  7. Abweichungen hiervon können in Textform vereinbart

 

§ 5. Honorar, Termine und Ort

  1. Das Honorar der Agentur basiert auf Stundensätzen und/oder auf einem pauschalen
  2. Leistungsort, Fristen und das Honorar für die jeweiligen Leistungen der Agentur ergeben sich aus dem

 

§ 6. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat, soweit nicht anders vereinbart, alle von der Agentur geforderten Angaben an die Agentur zu übermitteln.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, alle vereinbarten Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen sowie persönliche Mitwirkungen und sonstige vereinbarte Handlungen rechtzeitig zu Insbesondere hat er seineMitwirkungspflichten hinsichtlich termingebundener Aufgaben zu erbringen.
  3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass an die Agentur alle für die Durchführung der Leistungen notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung übermittelt
  4. Der Kunde hat die Agentur über alle Vorkommnisse, die für die Durchführung der Leistung von Bedeutung sein können, ohneschuldhaftes Zögern zu
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die von der Agentur vorgeschlagenen und mit dem Kunden entwickelten Planungen(nachfolgend: „Konzepte“) auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften auf eigene Kosten prüfen zu
  6. Der Kunde ist verpflichtet, die Konzepte erst dann freizugeben, wenn er diese ausreichend auf rechtliche Zulässigkeit hatprüfen lassen und sich das Risiko einer Rechtsverletzung durch die Umsetzung der Konzepte bewusst gemacht DerKunde trägt allein das Risiko der gesetzlichen Vereinbarkeit.
  7. Bei Drucksachen (Einladungen, Menükarten, ) ist der Kunde verpflichtet, das vor dem Druck erstellten Layout zu prüfen und freizugeben. Nach der Freigabe ist der Kunde an dem Layout und am Ergebnis des Layouts, nämlich das Druckerzeugnis,gebunden.

 

§ 7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die zwischen dem Kunden und der Agentur im Vertrag vereinbarten Honorare und
  2. Der Kunde hat 30% der Vergütung beim Vertragsabschluss, 40% etwa nach der Hälfte der Gesamtplanungszeit vor derVeranstaltung und 30% bis sieben Tage nach der Veranstaltung zu
  3. Ist abzusehen, dass eine Fremd- oder Eigenleistung über ein vereinbartes Honorar hinausgeht, so erstellt die Agentur einenKostenvoranschlag für die jeweils zusätzlich zu erbringende Der Kunde erhält die Gelegenheit diese Kosten zugenehmigen.  Genehmigt  der  Kunde  die Kosten nicht, so werden diese Leistungen nicht erbracht.
  4. Sonstige Aufwendungen, die zum Zwecke der Ausführung einer Leistung entstehen oder sich als notwendige Folge derAusführung ergeben, werden gesondert
  5. Botenfahrten/Transportkosten, Reise- und Unterbringungskosten werden gesondert nach Aufwand abgerechnet undsind nicht im vereinbarten Honorar
  6. Zusatzleistungen, die nicht im Vertrag enthalten sind, sind nicht im Honorar mitenthalten und werden vom Kunden gesondert vergütet. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von LeistungenDritter sowie Leistungen der Agentur, die aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, außerhalb derGeschäftszeiten erbracht
  7. Ändert der Kunde vorzeitig seine Anfrage/Auftrag oder beendet er das Vertragsverhältnis, so hat der Kunde alle angefallenen Kosten der Agentur zu ersetzen, mindestens aber 50% des Gesamthonorars, und die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.
  8. Bei einer Terminverschiebung auf einen Sonn- oder Feiertag oder einen Tag, an dem die Agentur bereits eine weitereBuchung vorliegen hat, behält die marry me – Hochzeitsagentur sich eine Preissteigerung von bis zu 20% auf dasursprünglich vereinbarte Agenturhonorar Paragraph 8 Punkt 4 bleibt davon unberührt.
  9. Alle Rechnungen der Agentur sind vom Kunden innerhalb von sieben Tagen ab Zugang zu

 

§ 8. Vertragsanpassung aufgrund von Höherer Gewalt und gesetzlicher Bestimmungen

  1. Kann eine geplante Veranstaltung aufgrund von Höherer Gewalt (Pandemien, Seuchen, Epidemien) oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder gesetzlicher Bestimmungen nicht mehr wie vereinbart durchgeführt werden, so können dieParteien den Vertrag
  2. Für die Vertragsanpassung haben die Parteien folgende Optionen zur Auswahl, sofern sie sich einigen können:
    1. Terminverschiebung bei Beibehaltung aller getroffenen
    2. Terminverschiebung und Verkleinerung der Gästeanzahl und entsprechende Anpassung der bereits getroffenen
    3. Verkleinerung der Gästeanzahl und entsprechende Anpassung der bereits getroffenen
    4. Veränderung des Veranstaltungsortes und entsprechende Anpassung der bereits getroffenen
    5. Weitere Kombinationen aus Terminverschiebung, Änderung der Gästeanzahl, Änderung des Veranstaltungsorts sindebenfalls möglich.
  3. Bei einer Vertragsanpassung hat der Kunde alle bis zur Vertragsanpassung von der Agentur oder vom Dritten im Auftrag derAgentur erbrachten Leistungen zu vergüten.
  4. Können die Parteien sich nicht auf eine Anpassung einigen, dann muss der Kunde einen Rücktritt aus dem Vertrag erklären.Der Rücktritt richtet sich nach 9 der AGB.

§ 9.      Rücktritt/Kündigung/Stornierung durch den Kunden oder ÄnderungAnfrage/Auftrags

  1. Im Falle einer Kündigung oder eines Rücktritts des Kunden hat die Agentur einen Anspruch auf Vergütung der bis zumZeitpunkt der Kündigung/des Rücktritts angefallenen Leistungen und Die bis zur wirksamen Kündigung oder zumwirksamen Rücktritt entstandenen Kosten sind vom Kunden zu erstatten.
  2. Der Agentur stehen auch weitergehende Schadensersatzansprüche aus dem Gesetz
  3. Ändert der Kunde seine Anfrage/Auftrag, so hat die Agentur das Recht, die Änderungen Falls die Agentur die Änderungen annimmt, so hat der Kunde die Mehrkosten für die bereits ausgeführten Leistungen zu tragen und die Kosten für dieÄnderung zu übernehmen.

 

§ 10.    Kündigung durch die Agentur 

  1. Die Agentur kann den Vertrag nach angemessener Fristsetzung kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nichtrechtzeitig nachkommt oder sich im Verzug der Annahme mit einer angebotenen fertiggestellten Leistung Weitergehende Ansprüche der Agentur bleiben unberührt.
  2. Die Agentur kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor,
    • wenn der Kunde seine vereinbarten Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erbringt oder absehbar nicht erbringen kann und somit die Durchführung der vereinbarten Leistung längerfristig verzögert oder unmöglich macht,
    • wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten aus dem Vertrag nicht fristgerecht nachkommt,
    • wenn der Kunde gegen Vorschriften aus diesen AGB verstößt,
    • wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig gestört ist,
  3. In den Fällen der Klauseln 1, 2.2 und 2.3 behält sich die Agentur den Anspruch auf das volle Honorar inkl. Aufwendungen und Kosten vor. In allen anderen Fällen hat die Agentur einen Anspruch auf Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Leistungen und Kosten.
  4. Im Fall einer Kündigung nach den Klauseln 1 und 2.2 der AGB werden eventuell angefallene Kosten, Aufwendungenoder Schadensersatz des Kunden nicht ersetzt.

 

§ 11.    Gewährleistung

  1. Die Agentur haftet nur dann für fristgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung, soweit die Leistung ausschließlich von der Agentur in Eigenleistung erbracht wird und nicht von der Mitwirkung der vom Kunden beauftragten Dritten abhängig
  2. Die Agentur hat Verzögerungen bei der Durchführung der Leistungen nicht zu vertreten, wenn die Verzögerung auf Umständen beruht, die von der Agentur nicht beherrscht werden können. Insbesondere wegen Rechnerausfall, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, aufgrund behördlicher Anordnung, Störungen aus demVerantwortungsbereich von Dritten (z. Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern). In solchen Fällen wird dieDurchführung der Leistung, falls noch zweckmäßig und noch möglich, nachgeholt. Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibtbei einer Nachholung bestehen.

 

§ 12.    Haftung 

  1. Die Agentur wird die vereinbarten Leistungen mit der üblichen Sorgfalt durchführen. Eine Gewährleistung wird nichtübernommen; insbesondere besteht keine Gewähr dafür, dass die Umsetzung der Konzepte ideal zum gewünschtenErfolg führt.
  2. Eine Haftung der Agentur für die vom Kunden bei der Umsetzung der Konzepte eingesetzte Hardware und Software ist Ausnahme gilt, wenn die Agentur gemäß den vereinbarten Leistungen für die Zurverfügungstellung der Hardware und/oder Software verantwortlich war.
  1. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Druckerzeugnisse, soweit der Kunde das Layout dazu freigegeben
  2. Die Agentur haftet nicht für Beschädigung, Flecken, Brandschäden, Verlust oder Diebstahl von Kleidung, Schmuck, Inventar,Gegenständen, Eigentum vom Kunden, von Gästen oder
  3. Die Agentur haftet nicht für die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften bei der Umsetzung der Konzepte, die von der Agenturerarbeitet wurden oder/und mit dem Kunden entwickelt Die Agentur haftet nicht für Ansprüche, die wegen der Umsetzung der Konzepte gegen den Kunden erhoben werden.
  4. Wird die Agentur wegen Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften aufgrund der Umsetzung von Konzepten in Anspruch genommen, so stellt der Kunde die Agentur von jeglichen Ansprüchen Dritter Der Kunde hat der Agentur sämtliche Kostenund Schäden zu ersetzen. Daneben hat der Kunde die Kosten der Rechtsverteidigung der Agentur bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu erstatten.

 

§ 13.    Urheberrecht und Nutzungsrecht 

  1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er alle zur Durchführung der Leistung erforderlichen Rechte an den übermitteltenDaten und Materialien (z.B. Fotos, Texte, Logos, Schriftarten) Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritterfrei, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder gesetzlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Leistungentstehen. Daneben hat der Kunde die Kosten der Rechtsverteidigung der Agentur bei der Abwehr von Ansprüchen Drittergegen die Agentur wegen Rechteverletzung zu erstatten. Im Falle eines Streites hat der Kunde alle relevanten Unterlagen undInformationen an die Agentur ohne Aufforderung herauszugeben. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Agenturbleiben hiervon unberührt.
  2. Die Übertragung der Nutzungsrechte bezieht sich nur auf das Konzept, worauf sich die Parteien einigten und der vom Kundenangenommen
  3. Die Agentur kann mit Zustimmung des Kunden Fotos vom Brautpaar und von der Veranstaltung erstellen und diese als Referenzzu Marketingzwecken

 

§ 14.    Datenschutz und Speicherung des Vertragstextes 

  1. Die Datenschutzpraxis der Agentur steht im Einklang mit dem Bitte beachten Sie hierzu dieDatenschutzbestimmungen auf der Webseite.
  2. Die Agentur wird personenbezogene Daten des Kunden wie B. Anschrift, Telefon, E-Mail und vom Kunden übermittelteDaten und Informationen speichern, verarbeiten und zur Erfüllung des Vertrages an ausgewählte (für die Durchführung derLeistung notwendige) Dritte weiterleiten.

 

§ 15.    Zurückbehaltungsrecht 

  1. Die Agentur behält sich bis zur vollständigen Begleichung aller ihrer Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht
  2. Nach Beendigung des Vertrages und Ausgleich aller Ansprüche wird die Agentur alle an sie übermittelten Unterlagen (z. B. Fotos, Layouts) auf Verlangen dem Kunden herausgeben. Ansonsten werden die Unterlagen innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltung vernichtet/gelöscht, soweit keine gesetzlichen Regelungen
  3. Die Aufbewahrungspflicht der Agentur erlischt ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

 

§ 16.    Schlussbestimmungen

  1. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für alleStreitigkeiten ist Sitz der Agentur, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung darüberhinausgehender Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oderVereinbarungen nicht berührt.
  3. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) E-Mail-Adresse lautet: mgoldberg@marry-me- hochzeitsagentur.de
  4. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sind wir nichtverpflichtet.

 

 

Eure Anfrage

 

Kontaktiert unser Team für ein unverbindliches Angebot – und  lest hier, was
glückliche Paare im Anschluss über ihre durch uns organisierte Hochzeit im Ausland schrieben!

Nochmals vielen lieben Dank für alles! Es war ein perfekter Tag und es hat wirklich alles bestens
geklappt!!! Besser geht nicht ????

Anne & Thilo / Antigua

Liebe Melanie, nochmal gaanz herzlichen Dank für die wirklich super tolle Organisation mit allem Drum
und Dran!! Wir werden immer gerne daran zurückdenken!!

Regina & Stefan / Barbados

Die Standesbeamtin hat die Trauung sehr locker und mit tollen Sätzen durchgeführt. Es hat Spaß
gemacht ihr zu zuhören. Noch mal DANKE für alles und alles Liebe,

C & S / Madeira

Wir wollten dir und der Agentur großen Dank aussprechen für die traumhafte Hochzeit auf Koh Samui.
Alles hat super geklappt und es war einfach der perfekte Tag…Nochmal Danke!!!!

Vanessa & Dennis / Koh Samui (Thailand)

Ursprünglich wollten wir auf dem Schiff heiraten. Erst waren wir enttäuscht, dass es dort nicht klappen
sollte, und im Nachhinein konnte uns nichts Besseres passieren, als in Brindisi zu heiraten.

Nicola & Jürgen / Brindisi (Italien)

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Können wir als Deutsche überhaupt im Ausland heiraten?

Ja! Ihr seid nicht „gezwungen“, an eurem Wohnort zu heiraten, sondern könnt dies quasi überall tun – sofern ihr die im jeweiligen Land bestehenden Anforderungen erfüllt.

Sind die Hochzeiten, die marry me International im Ausland organisiert, in Deutschland rechtsgültig?

Ja! Wir haben uns auf die Länder spezialisiert, in denen die Eheschließung zweier Deutscher möglichst unkompliziert und in Deutschland gültig ist. Daher sind die Trauorte, die wir anbieten, auch so ausgewählt und nicht unbegrenzt.

Welche Papiere werden für eine Hochzeit im Ausland benötigt?

Das kommt auf das Land an. In der Regel genügen eure gültigen Reisepässe, Internationalen Geburtsurkunden, im Falle einer Vorehe eure Scheidungsurkunde(n), sowie euer internationales Ehefähigkeitszeugnis. Je nach Heiratsort müssen die Dokumente in die entsprechende Landessprache übersetzt werden. Gerne beraten wir euch zur Beschaffung der Papiere und vermitteln vereidigte Übersetzer.

Ist jemand von eurer Agentur am Hochzeitstag dabei?

Wir betreuen euch vom Erstgespräch bis zu eurer Abreise und darüber hinaus. Rechtzeitig vor eurer Abreise erhaltet ihr von uns einen Ablaufplan mit allen wichtigen Informationen. Am Zielort haben wir dann zuverlässige Partner, die euch am Kreuzfahrtschiff oder Hotel abholen und am Hochzeitstag begleiten. Ihr braucht euch um nichts zu kümmern.

Organisiert marry me International nur Hochzeiten zu zweit oder auch größere Feiern im Ausland?

Selbstverständlich organisieren wir euch auch eine größere Hochzeit an eurem Wunschort!

Übernimmt marry me International auch die gesamte Reiseabwicklung und – buchung?

Wir sind als Hochzeitsagentur dazu nicht befugt. Deshalb haben wir Marie Umbach von Unendlich Reisen als Kooperationspartnerin ins Boot geholt. Sie steht euch bei der gesamten Planung und Buchung eurer Reise mit Rat und Tat zur Seite. Wir arbeiten Hand in Hand, sodass am Ende alle Elemente eurer Hochzeit und Reise perfekt ineinander greifen.

Welche Orte/Länder bietet marry me International außerhalb Deutschlands an?

In Europa organisieren wir Hochzeiten in ganz Italien, Portugal Festland und auf Madeira, in Kroatien sowie auf mehreren griechischen Inseln. In Übersee haben wir die Karibik-Inseln Antigua, Barbados, St. Lucia, St. Kitts, Jamaica, die British Virgin Islands sowie Florida in den USA und Mexiko in Mittelamerika im Angebot. Darüber hinaus sind über uns auch rechtsgültige Trauungen in Thailand, auf Mauritius sowie den Seychellen möglich. Die Hochzeiten finden in der Regel barfuß am Strand statt, aber auch kirchliche Trauungen oder Hochzeiten in Festsälen, historischen Gebäuden oder auf Dachterrassen sind auf Wunsch und je nach Ort umsetzbar.

Wieso ist die Auswahl der Heiratsorte, die marry me International anbietet, eingeschränkt?

Viele Brautpaare, die auf uns zukommen, möchten im Rahmen einer Kreuzfahrt heiraten. Kreuzfahrten haben eine Besonderheit: der Aufenthalt an jedem Ort ist meist nicht länger als zwölf Stunden. Viele Länder erfordern jedoch einen Mindestaufenthalt von z.T. mehreren Wochen, bevor man dort als Ausländer heiraten darf. Auch hat jedes Land unterschiedliche Anforderungen, was die Formalitäten angeht. Wir haben uns bewusst auf die Länder spezialisiert, in denen eine Hochzeit möglichst unkompliziert, unbürokratisch und auch kurzfristig umsetzbar ist.

Organisiert marry me International nur Hochzeiten für Deutsche oder auch für binationale Paare?

Wir haben bereits Hochzeiten zwischen Deutschen und Italiern, Russen, Türken, Polen und Nigerianern organisiert und geben euch gerne unsere Erfahrungen und unsere Expertise weiter! Bitte habt jedoch Verständnis, dass jeder Fall sehr individuell ist und wir keine rechtsverbindlichen Aussagen treffen dürfen.

Wann sollten wir unsere Hochzeit und Reise buchen?

Wenn ihr euer festes Wunschdatum und euer Traumland bereits gefunden habt, dann ist unsere absolute Empfehlung an euch, dass ihr euch alles sichert. Den Hochzeitstermin solltet ihr so früh wie nur möglich fixieren. Bei der Reiseplanung ist zu beachten, dass Flüge meist erst ab ca. 10-11 Monate im Voraus buchbar sind. Unendlich Reisen bietet euch immer gerne eine Vorab-Planung an, wenn ihr noch mehr als diese Zeitentfernung habt, um so besser planen zu können. Seid ihr mehr als 10 Personen und bereits im Last Minute Bereich von 1-3 Monaten, ist es meist sehr schwierig noch genügend Kapazitäten zu bekommen, weshalb wir euch immer raten, frühzeitig zu buchen. Dennoch lassen wir nichts unversucht und versuchen auch im Kurzfristbereich noch eure Traumhochzeit und -reise zu realisieren.

Gibt es für unser Wunschziel eine empfohlene Reisezeit?

Grundsätzlich steht die Welt immer offen, trotzdem gibt es bessere und empfehlenswertere Reisezeiten. Ferienzeiten sollten sofern möglich umgangen werden, denn zu dieser Zeit sind viele Länder gut besucht und die Strände sehr voll - und wir wollen euch so gerne eine Kulisse bieten mit größtmöglicher Privatsphäre. Auch gibt es einige Hotels, die in diesem Zeitraum keine größeren Gruppen zulassen, wodurch die Möglichkeiten deutlich eingeschränkter sind.

Worauf wir bei der Beratung auch immer achten, ist, dass wir euch über klimatische Besonderheiten informieren. Diese schließen nicht zwingend eine Reise aus, können sogar ihren Reiz haben, dennoch ist es uns ein großes Anliegen, dass ihr bewusst entscheiden könnt, welche eure beste Reisezeit am Ende darstellt - oder welches Ziel für euer Wunschdatum am geeignetsten ist.

Bucht marry me International auch die Kreuzfahrt, wenn wir während einer Kreuzfahrt an Land heiraten wollen?

Sehr gerne buchen wir auch die Kreuzfahrt für euch - und nicht nur das! Wir helfen euch sogar dabei, die passende Tour herauszusuchen, beraten euch in Bezug auf die passende Reederei und stehen für alle offenen Fragen zur Verfügung. Auch ist es möglich, eine Kreuzfahrt mit weiteren Reisebausteinen zu kombinieren. Marie von Unendlich Reisen steht hierfür mit ihrer langjährigen Erfahrung als Premium Reiseberaterin an eurer Seite.

Was kostet eine Hochzeit im Ausland?

Unsere Pakete für die Leistungen am Zielort liegen je nach Destination, Datum und euren individuellen Wünschen für zwei Personen zwischen 2995,00 Euro und 5995,00 Euro inkl. MwSt. – wobei die Grenzen nach oben natürlich offen sind ????

„Wir sind doch nur zu zweit!“

Die genannte Preis-Range mag auf den ersten Blick vielleicht sehr hoch erscheinen, gerade wenn die Hochzeit im allerkleinsten Kreis mit „nur“ euch beiden stattfinden soll. Ihr zwei seid jedoch die wichtigsten Menschen an diesem besonderen Tag, der euch auf ewig in positiver Erinnerung bleiben soll! Und um dieses traumhaft schöne Erlebnis zu kreieren, bedarf es vieler Gewerke vor Ort: neben eurer Hochzeitskoordinatorin und Dolmetscherin, die vor Ort für einen reibungslosen Ablauf sorgt und euch durch den ganzen Tag geleitet, sind der Trauredner, ein Floristen-Team, ein Fotograf sowie auf Wunsch Musiker, Caterer und Stylisten für euch im Einsatz. Sie alle setzen ALLES daran, euch einen unvergesslichen Tag zu verschaffen. Allein die Wedding Koordinatorin ist am Hochzeitstag mindestens sechs Stunden im Einsatz, der Fotograf mit Nachbearbeitung der Bilder fünf bis zehn Stunden, die Stylistin ebenfalls zwei bis drei Stunden usw.

Alle unsere langjährigen Partner sind selbständige Unternehmer, die absolut professionell und zuverlässig, mit viel Leidenschaft und einem sehr hohen Qualitätsanspruch arbeiten. Dieser Qualitätsstandard liegt uns sehr am Herzen, denn eure Hochzeit ist ein Einmal-Event, das ihr in dieser Form nicht wiederholen könnt.

Wir erleben immer wieder bei unseren Anfragen, dass die Preisvorstellungen im dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Bereich liegen. Unsere Startpreise sind vielleicht nicht die günstigsten am Markt. Doch uns ist wichtig, euch eine hohe Qualität zu bieten und von Anfang an transparent und ehrlich realistische Preise zu nennen, statt mit niedrigen Lockangeboten zu werben.